Vormundschaftsrecht
Das komplette Vormundschaftsrecht
Fragen des Vormundschaftsrecht §§ 1773–1895 BGB sind für Pflegeeltern immer wieder von Bedeutung. Pflegekinder stehen oft unter Vormundschaft oder Pflegschaft. Nicht selten sind die Pflegeeltern selbst Vormund oder Pfleger des Kindes.
Vormundschaft und Ergänzungspflegschaft
Wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, kann das Familiengericht in die Erziehung eingreifen und den Eltern das Sorgerecht teilweise oder ganz entziehen.
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