Seminar mit Rechtsanwalt Christian Au zu Hilfen für Kinder mit Behinderung

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Kinder haben Rechte – aber sie kennen sie in vielen Fällen nicht. Darauf macht der Deutsche Kinderverein e.V. aufmerksam und pocht auf mehr Aufklärung: „Noch immer werden Kinder zu wenig über ihre Rechte aufgeklärt“, stellt Rainer Rettinger, Geschäftsführer des Vereins fest. „Selbst pädagogische Fachkräfte in Schulen, Kindertagesstätten und Jugendämter sind manchmal kaum darüber informiert.“
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Bezüglich der Beschlüsse auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 16.08.2020 wurden zur Sicherung der Handlungsfähigkeit von Paul Niedersachsen e.V. erneute Beschlussfassungen erforderlich.
Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid 19 Pandemie beschlossen. Gemäß § 5 Abs. 3 dieser Verordnung können abweichend von § 32 BGB Beschlüsse der Mitglieder auch ohne eine Versammlung gefasst werden.
Von dieser Möglichkeit hat Paul Niedersachsen e.V. Gebrauch gemacht und seine Mitglieder über folgende Beschlussvorlagen im online Verfahren abstimmen lassen:
-vereinsschädigendem Verhalten
-groben Satzungsverstößen
-beharrlicher Nichterfüllung von Mitgliederpflichten
-Verleumdungen der Organmitglieder
-Verursachung von Zwistigkeiten unter den Mitgliedern
-erheblichen Pflichtverletzungen durch Organmitglieder
-nachhaltigem Stören des Vereinsfriedens
5.§ 4 der Satzung wird durch den folgenden Absatz 5 erweitert: „Vor Einleiten des Ausschlussverfahrens wird das betroffene Mitglied angehört und kann sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu den Vorwürfen schriftlich äußern. Nach Ablauf der Frist wird die außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, die über den Ausschluss des Mitgliedes abstimmt. Vor Einberufung der Mitgliederversammlung aufgrund eines möglichen Mitgliederausschlusses soll dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit eingeräumt werden, sich schriftlich zu den Vorwürfen zu äußern.“
6.Die Wahl des Herrn Tino Kopf zum 2. Vorsitzenden des Vereines vom 16.08.2020 wird bestätigt.
7.Die Wahl der Frau Kora Steppke-Nitsch zur Schatzmeisterin des Vereines vom 16.08.2020 wird bestätigt.
8.Die Wahl der Frau Marika Kopf zur Schriftführerin des Vereines vom 16.08.2020 wird bestätigt.
9. Für das Jahr 2019 soll dem Vorstand Entlastung erteilt werden.
Diese Beschlussvorlagen 1-9 wurden wie folgt abgestimmt:
Stimmberechtigte Mitglieder: 118
Abgegebene Stimmen: 69
Beschlussvorlagen 1, 2, 4, 6, 7, 8, 9: 69 Zustimmungen
Beschlussvorlage 3: 68 Zustimmungen, 1 Ablehnung
Beschlussvorlage 5: 68 Zustimmungen, 1 Enthaltung
Der Vorstand dankt den Mitgliedern für ihre Unterstützung.
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Weihnachten steht vor der Tür und ein herausforderndes Jahr 2020 mit vielen Höhen und Tiefen neigt sich dem Ende.
Dennoch konnten wir gemeinsam viel erreichen und diese schwere Zeit überstehen. Im Kreise unserer Liebsten besinnen wir uns nun auf das wirklich Wichtige und tanken neue Kräfte für das, was noch vor uns liegt. Wir blicken gespannt und voller Hoffnung auf ein neues Jahr. So wünschen wir allen Mitgliedern und Mitstreitern viel Gesundheit, Zufriedenheit und Erfolg.
Für Euer Vertrauen und die gute Zusammenarbeit danken wir herzlich. Der Vorstand wünscht frohe und besinnliche Weihnachten und einen guten Jahreswechsel.
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Den Deutschen Kinderverein erreichte folgender, sehr bewegender, Brief.
Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen,
die dem Leben seinen Wert geben.Lob , Mut und große Anerkennung für Pflegeeltern und was sie für ein Kind bedeuten, hat N. in einem rührenden Brief zum Ausdruck gebracht
Guten Tag an Sie alle,
ich möchte mich bedanken, dass es Menschen wie sie alle gibt. Menschen die sich für uns einsetzen, uns Kindern eine Stimme geben. Ich habe mit 6 Jahren nicht verstanden was alles passiert ist. Ich habe nicht begriffen, das einsperren, hungern und Gewalt verboten ist.
Ich konnte auf einmal nicht mehr lachen und hatte immer Angst. Meine Oma und mein Onkel haben alles versucht, aber keiner, auch kein Jugendamt hat geholfen. Über drei Jahre ging es mir ganz schlecht.
hier geht es zum kompletten Brief
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Der Verein „Paul Niedersachsen“ erhebt schwere Vorwürfe gegen das Jugendamt des Landkreises Börde in Haldensleben.
Haldensleben l Wenn ein Kind von seiner Familie getrennt wird, ist das ein schwerer Einschnitt in das Leben. Nichts ist mehr, wie es vorher war. Insgesamt 122 Kinder und Jugendliche hat das Jugendamt Börde allein im Jahr 2019 in seine Obhut genommen. Umso wichtiger ist es, dass es Familien in der Börde gibt, die sich dieser Kinder liebevoll annehmen. Doch dem Jugendamt, unter anderem zuständig für Pflegekinder und -familien, werden nun Amtsverstöße vorgeworfen.
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Wenn Sie Pflege- oder Adoptiveltern sind oder überlegen, ein Pflegekind aufzunehmen oder ein Kind zu adoptieren, finden Sie bei uns kompetente Ansprechpartner, die über langjährige Erfahrungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie der rein praktischen Aufgabe als Pflege- und Adoptivelternschaft verfügen. Wir sind Pflege- und Adoptiveltern und verstehen ihre Freude an den Ihnen anvertrauten Kindern und können zugleich auch ihre Sorgen, Fragen und Wünsche nachvollziehen.
Wir stellen das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt unserer Bemühungen und möchten für die Bedürfnisse der Kinder sensibilisieren und Eltern in ihrer Erziehungs- und Betreuungsaufgabe hilfreich unterstützen.
Paul Niedersachsen unterstützt ausdrücklich die Forderungen und Stellungnahmen der Holzmindener Kinderschutzkonferenz vom September 2005.
Der Landesverband bietet für seine Mitglieder ganz praktische Hilfe in Form von Beistandstätigkeit in Gesprächen mit Ämtern und Behörden gemäß § 13 (4) SGB X an, veranstaltet Fachtage zu verschiedenen interessanten Themen mit Dozenten und Fachkräften, fördert die Vernetzung von Pflegeeltern und trägt so dazu bei, dass Pflege- und Adoptiveltern in einer starken Gemeinschaft Halt und Rückendeckung erfahren.
Und nun wünschen wir Ihnen ein anregendes Lesen auf unserer Seite.
Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen, um unserem Landesverband beizutreten oder eventuell auftretende Fragen zu erörtern.
Sie erreichen uns Montags-Freitags von 9.00-12.00 Uhr über die telefonische Erreichbarkeit unter 05145-28338 und im dringenden Einzelfall melden wir uns auch außerhalb dieser Kernzeiten bei Ihnen zurück, wenn Sie eine Nachricht auf dem AB hinterlassen. Selbstverständlich können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Wir melden uns bei Ihnen.
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Liebe Mitglieder und Freunde von Paul Niedersachsen e.V.,
wir stehen gemeinsam vor großen Herausforderungen. Viele Menschen erleben gerade große Not, Krankheit oder tiefe Ängste.
An diesen Herausforderungen können wir wachsen, wenn wir auch die Chancen und
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COVID 19 – Die drängendsten Fragen und Antworten zum Thema Corona:
Pflegekinderrecht in Krisenzeiten
Das Corona Virus und die damit verbundenen strengen Auflagen zur Kontaktminimierung stellen gerade Pflegeeltern und Pflegekinder vor besondere Herausforderungen. Nicht nur rechtlich sondern auch im praktischen Alltag.
Mit den täglich neu aufkommenden Fragen z.B. zum Umgangs- und Sorgerecht befasst sich RA Mathias Westerholt in seinem Blog: hier
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